HAUPT- & ABGASUNTERSUCHUNG
Inklusive gratis HU-Vorabcheck
Sicher zur neuen Plakette.

HU GRATIS-VORABCHECK: UNSER SERVICE – IHR VORTEIL!
Dank des Service unserer Profis kommen Sie entspannt zu Ihrer Plakette und bekommen alles aus einer Hand:
- Hauptuntersuchung (HU)* inkl. gratis Vorab-Check
- Abgasuntersuchung (AU)
- Eintragungen
- Gasprüfung
Das Besondere:
Mit dem Vorab-Check stellen wir sicher, dass Sie bei eventuell vorhandenen Mängeln nicht ein zweites Mal zur Untersuchung müssen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch unnötige Kosten. Sprechen Sie uns auf den kostenlosen Vorab-Check an.

Ihre HU/AU ist demnächst fällig?
Am besten vereinbaren Sie noch heute bei uns Ihren Wunschtermin. So verpassen Sie nicht den vorgeschriebenen Termin und riskieren keine Strafgebühr.
Sie möchten gerne an den nächsten HU-/AU- Termin erinnert werden? Wir übernehmen das gerne für Sie. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich frühzeitig auf den bevorstehenden Termin aufmerksam machen.
* Hauptuntersuchung wird durch die DEKRA ausgeführt.
DEKRA-Termine:
Sie können gerne spontan zu den u.a. geführten Zeiten bei uns vorbei kommen und Ihr Fahrzeug prüfen lassen. Ein vorheriger Termin ist lediglich notwendig, wenn wir Ihr Fharzeug vorher durchchecken sollen.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
15:00 – 16:45 Uhr
09:00 – 10:45 Uhr
08:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 15:45 Uhr
08:00 – 09:45 Uhr

Wann müssen welche Fahrzeuge zur HU?
Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr „rückdatiert“. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert – und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also ¬einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.

Fahrzeugart
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Krafträder¹⁾ und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e
Pkw²⁾
bis 3.500 kg zGG
über 3.500 bis 7.500 kg zGG
über 7.500 kg zGG
ungebremst
bis 750 kg zGG
über 750 bis 3.500 kg zGG
über 3.500 bis 10.000 kg zGG
bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
bis 3.500 kg zGG
über 3.500 bis 7.500 kg zGG
nach 24 Monaten
nach 36 Monaten
nach 36 Monaten
nach 24 Monaten
nach 12 Monaten
nach 36 Monaten
nach 36 Monaten
nach 24 Monaten
nach 12 Monaten
nach 24 Monaten
nach 24 Monaten
nach 12 Monaten
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate
alle 12 Monate
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 12 Monate
alle 24 Monate
alle 24 Monate
alle 12 Monate
²⁾ allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen
³⁾ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus
⁴⁾ auch Wohnanhänger
⁵⁾ Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de
(Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-und-au/)