Autohaus Postert

DIE JÄHRLICHE UVV-PRÜFUNG

Für Gewerbetreibende

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

Als Gewerbetreibender sind Sie auf zuverlässige Fahrzeuge angewiesen, die allen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind Sie dazu verpflichtet, Ihre gewerblichen Fahrzeuge einmal jährlich überprüfen zu lassen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die komplette Abwicklung inklusive Prüfnachweis. Die UVV-Prüfung lässt sich bei uns auch ideal mit anderen Terminen wie Inspektion, Reifenwechsel oder der Hauptuntersuchung kombinieren. So sparen Sie Zeit und Geld.

Eine mangelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert und ein Prüfaufkleber wird am Türholm angebracht.

Vermeiden Sie ärgerliche Bußgelder und vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren Termin mit unseren sachkundigen Serviceprofis!

WAS WIRD ÜBERPRÜFT?
Wir prüfen alle relevanten Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit, wie z.B.

• Zustand von Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten
• Bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)
• Sitze und Sicherheitsgurte
• Vorrichtungen zur Ladungssicherung

Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z.B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, etc.) nicht durch ein mangelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mangelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann, müssen auch diese Komponenten geprüft werden.
GRUNDLAGE IST DER ARBEITSSCHUTZ
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit Arbeitssicherheit nach §29 StVZO im Sinne ArbSchG + Arbeitssicherheit im Sinne ArbSchG
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro.

Durch diese Definition hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplatzes „Fahrzeug“ im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen.

Da die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zum Vorschriften- und Regelwerk der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gehört, regelt die DGUV Vorschrift 70 die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, LKW oder Bussen auch PKW-Dienstwagen.

In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert: Einmal jährlich ist die UVV-Prüfung Pflicht.

Gerne führen wir die UVV-Prüfung ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt im Zuge einer Inspektion durchführen.

Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach § 29 StVZO.

Ein Prüfbedarf in kürzeren Abständen kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen (z.B. spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind. Auch nach Unfällen, nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzungen des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, muss eine Prüfung außerhalb des 1-Jahres-Rythmus erfolgen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Unser Team setzt sich innerhalb der nächsten 1-2 Werktage mit Ihnen in Verbindung.

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