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Förderungen

Was steht dir zu? Wir sagen´s dir!

Mit einem Klick auf den Button gelangst du direkt zur offiziellen Seite des Bundesumweltministeriums. Dort kannst du alle Details zur aktuellen Förderprämie transparent und vollständig nachlesen.

Übrigens, bei Citroën Modellen gibt´s die doppelte Förderprämie


Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenStaatliche Förderung
85.001 € bis 90.000 €0 €
80.001 € bis 85.000 €0 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €
Bis 45.000 €5.000 €

Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenStaatliche Förderung
85.001 € bis 90.000 €0 €
80.001 € bis 85.000 €3.500 €
60.001 € bis 80.000 €3.500 €
45.001 € bis 60.000 €4.500 €
Bis 45.000 €5.500 €

Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenStaatliche Förderung
85.001 € bis 90.000 €4.000 €
80.001 € bis 85.000 €4.000 €
60.001 € bis 80.000 €4.000 €
45.001 € bis 60.000 €5.000 €
Bis 45.000 €6.000 €

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids oder E-Fahrzeugs mit Range-Extender

Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenStaatliche Förderung
85.001 € bis 90.000 €0 €
80.001 € bis 85.000 €0 €
60.001 € bis 80.000 €1.500 €
45.001 € bis 60.000 €2.500 €
Bis 45.000 €3.500 €

Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenStaatliche Förderung
85.001 € bis 90.000 €0 €
80.001 € bis 85.000 €2.000 €
60.001 € bis 80.000 €2.000 €
45.001 € bis 60.000 €3.000 €
Bis 45.000 €4.000 €

Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenStaatliche Förderung
85.001 € bis 90.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €2.500 €
60.001 € bis 80.000 €2.500 €
45.001 € bis 60.000 €3.500 €
Bis 45.000 €4.500 €

Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.​

Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:

Anspruchsberechtigte:

  • Privatpersonen (keine Unternehmen).​

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.​

  • Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.

Art & Höhe der Förderung:

  • Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €​

  • Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. ​

  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.​

  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.​

  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)​

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km​

  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.​

Antrag:

  • Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Gültigkeit:

  • Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.

 

1Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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